Im Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben die Integrationsbeauftragen von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gemacht, dass von Seiten des Bundes dringender Handlungs- und Regelungsbedarf zu wichtigen zuwanderungs- und integrationsrelevanten Punkten besteht.
Das betrifft Abschiebungen, Asylentscheidungen und -bescheide durch das BAMF, Verteilungen aus Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren, die fiktive Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Beschäftigungs- sowie Ausbildungsduldung, die Einreise und Rückkehr von Drittstaatsangehörigen mit deutschen Aufenthaltstiteln ins Bundesgebiet, die Sicherung von Sozialleistungen, den gefahrlosen Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Aufnahme von UMF aus Griechenland.