Die Bundesregierung reagiert auf die Situation der Menschen aus Afghanistan, die mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland leben (also im Asylverfahren sind):
Ab dem 17.01.2022 können Sie einen Antrag zur Teilnahme am Integrationskurs stellen. Suchen Sie dazu bitte einen Sprachkursträger für Integrationskurse auf und stellen mit den Mitarbeitenden einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung oft mehrere Wochen. Wenn Sie die Bewilligung haben, können Sie sich einen Sprachkursträger (Schule) aussuchen.
Für Menschen mit einer Duldung zählt diese neue Regel leider nicht.
Personen mit einer Duldung, die einen Alphabetisierungskurs oder einen A1-Kurs suchen, können sich Freitags, 10-11 Uhr in der ZBBS e.V. (Sophienblatt 64, 3.OG) für einen STAFF.SH-Kurs anmelden.
Wenn Sie nicht in Kiel leben, sprechen Sie bitte mit der örtlichen Volkshochschule.
Personen mit einer Duldung können aber auch einen berufsbezogenen Deutschkurs machen (Berufsbezogene Sprachkurse gibt es erst ab dem Niveau A2 und B1). Sprechen Sie dazu bitte mit der Arbeitsagentur.