Aktualisierte Auflage der Broschüre „Härtefallanträge in Schleswig-Holstein“

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Menschen, die eine Duldung haben und deren Asylantrag abgelehnt worden ist, können einen Härtefallantrag stellen. Oftmals ist dies eine Chance in Deutschland zu bleiben. In einem Härtefallantrag beschreiben die Antragsteller*innen, warum sie in Deutschland bleiben wollen und warum eine Abschiebung für sie eine besondere Härte wäre. Diesen Antrag zu schreiben bedeutet viel Arbeit und Aufwand. Deshalb haben Kolleg*innen von der ZBBS eine Broschüre zum Thema Härtefallanträge erstellt.

Sie gibt einen Überblick darüber:

– wann man einen Härtefallantrag stellen kann,
– wie der Prozess abläuft,
– welche Unterlagen dazu gehören
und wer weiterhelfen kann.

Hier finden Sie die Broschüre zum Download.

Anwälte und Migrationsberatungsstellen können bei der Erstellung des Härtefallantrags unterstützen. Leider können wir aktuell nur Menschen, die in Kiel leben, zu diesem Thema beraten

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