Familiennachzug Syrien – das Land Schleswig-Holstein bietet eine Alternative, wenn andere Wege ausgeschlossen sind.
Das Landesaufnahmeprogramm für Syrische Familien wurde erneut verlängert. Aktuell ist bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag bis Ende des Jahres 2023 möglich.
In dem aktuellen Erlass gibt es zwei neue wichtige Punkte:
★ Die Verpflichtungserklärung muss bis zum 29.12.2023 unterschrieben werden. Der Visaantrag kann auch nach diesem Datum gestellt werden.
★ Die Person die man holen möchte, muss in Syrien oder einem Nachbarland leben oder in Ägypten. Wenn die Person in einem der Länder (außer Syrien) einen legalen Aufenthalt hat, kann das Aufnahmeprogramm nicht genutzt werden.
Bei weiteren Fragen zu dem Aufnahmeprogramm und der Antragstellung, wenden Sie sich an eine Migrationsberatung in Ihrer Nähe.
Den vollständigen Erlass sowie weitere Infos finden Sie beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unter folgender Adresse https://www.frsh.de/artikel/mikwssh-verlaengerung-syrien-angehoerigen-aufnahme/
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