Infoveranstaltung am 17.10. (Dienstag) | 18 Uhr | ZBBS e.V. zu den Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz treten ab dem 18. November 2023 in Kraft.
In Zukunft können nicht nur Menschen, die studiert haben, als Fachkraft nach Deutschland kommen, sondern auch Menschen, die eine Ausbildung gemacht haben. Einfacher wird es auch für anerkannte Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsländern.
Ab dem 1. März gibt es dann auch den „Spurwechsel“: Menschen im Asylverfahren, die eine Ausbildung oder ein Studium gemacht haben, können den Asylantrag abbrechen und eine Aufenthaltserlaubnis für ihre Arbeit bekommen.
Ab dem 1. Juni 2024 gibt es dann die Chancenkarte: Wer im Ausland lebt, kann durch Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse und frühere Aufenthalte in Deutschland Punkte sammeln. Wer auf sechs Punkte kommt, kann ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen.
Das Gesetz bietet vor allem jungen, gesunden, gebildeten Menschen eine Chance. Aber möglicherweise ist es für Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen hier lebender Einwanderer eine Möglichkeit zum Einwandern, also für „sonstige Familienangehörige“, die durch Familiennachzug nicht kommen können.
Wir informieren über die Gesetzesänderungen! Kommen Sie gern vorbei!
Dienstag, den 17.10.2023, 18:00 Uhr |Ort: ZBBS e.V., Sophienblatt 64a, 24114 Kiel, 1.Etage | Referent: Reinhard Pohl, Journalist
Es ist keine Anmeldung nötig!