Landesaufnahmeprogramm für syrische Familien bis Ende 2024 verlängert

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Familiennachzug Syrien – das Land Schleswig-Holstein bietet eine Alternative, wenn andere Wege ausgeschlossen sind.

Das Landesaufnahmeprogramm für Syrische Familien wurde erneut verlängert. Aktuell ist bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag bis Ende des Jahres 2024 möglich.

Bei weiteren Fragen zu dem Aufnahmeprogramm und der Antragstellung, wenden Sie sich an eine Migrationsberatung in Ihrer Nähe.

Den vollständigen Erlass sowie weitere Infos finden Sie beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unter folgender Adresse https://www.frsh.de/artikel/msjfsig-sh-17-verlaengerung-der-syrien-angehoerigen-aufnahmeverordnung

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