Das ZBBS-Projekt „Besondere Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende“ feiert sein 1jähriges Bestehen
Seit einem Jahr ergänzt das Projekt „Besondere Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende“ die Beratungslandschaft in Schleswig-Holstein. Die ZBBS bietet im Rahmen dieses Projektes queeren und psychisch erkrankten Asylsuchenden rechtliche Beratung bezüglich aller Fragen rund um das Asylverfahren an. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf ganz Schleswig-Holstein. Im Kern unterstützen die Berater*innen des Projekts bei der Anhörungsvorbereitung, im gerichtlichen Verfahren, sowie bei der Stellung von Asylfolgeanträgen. Besonders am Herzen liegt der Beratungsstelle dabei die angemessene Unterbringung von queeren Schutzsuchenden, sowie die Verbesserung der Geltendmachung von psychischen Erkrankungen im Asylverfahren.
Das Projekt wird als Teil der unabhängigen Asylverfahrensberatung nach §12a AsylG durch das Bundesinnenministerium gefördert. Da leider die Bedingungen für die kommende Förderperiode noch unbekannt sind, bleibt nur zu hoffen, dass das Projekt im kommenden Jahr mit guter Finanzierung auch sein zweijähriges Bestehen feiern kann. Als ZBBS möchten wir gerade in diesen politisch schwierigen Zeiten eine helfende Hand für alle Schutzsuchenden sein und sie darin unterstützen ihre Rechte geltend zu machen.