Sie leben in Schleswig-Holstein und haben Familie in Syrien? Bis zum 31.12.2020 gibt es noch die Möglichkeit der Familienzusammenführung für Eheleute, erwachsene Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern und Enkel.
Wichtigste Voraussetzung für den Antrag ist die finanzielle Absicherung für die Person, die einreisen soll.
Wir möchten Sie mit unserer Veranstaltung über die erforderlichen Voraussetzungen und den Ablauf der Familienzusammenführung informieren.
Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Arabisch statt.
Anmeldung: Wir bitten um eine Anmeldung bis zum 08.09.2020 bei Anne Pfeifer unter mbsh@zbbs-sh.de.
Wichtig: Pro Familie darf sich nur eine Person plus Unterstützer*in anmelden. Der Veranstaltungsort geben wir bei der Anmeldung bekannt.