Pro Asyl – Appell an demokratische Parteien

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PRO ASYL appelliert an die Abgeordneten demokratischer Parteien: Kehrt heute zur Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zurück!
31.01.2025

PRO ASYL fordert die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, mit dem die CDU am heutigen Freitag im Bundestag den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte abschaffen will. Eine Mahnwache um 10 Uhr vor dem Bundestag unterstreicht diese Forderung.

Am Mittwoch hat die CDU im Bundestag die Zustimmung der Rechtsextremen als Mehrheitsbeschaffer in Kauf genommen. Heute stehen zwei Gesetzentwürfe der CDU zur Abstimmung – und zum zweiten Mal könnte mit den Stimmen der Rechtsextremen eine Mehrheit im Bundestag zustande kommen.

PRO ASYL appelliert an die Abgeordneten aller demokratischen Parteien, diesen gefährlichen Weg zu verlassen und heute gegen beide Gesetze zu stimmen.

Mit einem der Gesetze – dem erschreckend benannten Zustrombegrenzungsgesetz – soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte vollständig abgeschafft werden.

„Jede und jeder Abgeordnete kann immer wieder selbstbestimmt und nach eigenem Gewissen entscheiden, wofür er oder sie stimmt: für ein demokratisches, soziales und vielfältiges Deutschland, das alle Menschen, auch geflüchtete Familien, schützt – oder für ein Deutschland, das Hass und Hetze gegen Geflüchtete und andere Menschen schürt und Familien dauerhaft trennt“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Familien gehören zusammen!

Ein zentraler Bestandteil des von der CDU eingebrachten Gesetzes ist die Abschaffung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz. Dies ist nicht nur menschenrechts- und verfassungswidrig, sondern auch menschlich und sozial unverantwortlich.

„Friedrich Merz will Tausenden von Müttern, Vätern und Kindern das Recht nehmen, mit ihren engsten Angehörigen wiedervereint zu werden. Doch: Familien gehören zusammen! Eine dauerhafte Trennung ist eine Tragödie. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daran erinnern wir insbesondere jene Abgeordneten, die sich auf christliche und soziale Werte berufen“, sagt Judith.

Familien stehen national und international unter besonderem Schutz

Laut Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter besonderem Schutz. Zudem garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Achtung des Familienlebens. Die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 10) verpflichtet Staaten, Anträge auf Familienzusammenführung human und beschleunigt zu behandeln. Ein vollständiges Verbot des Familiennachzugs verstößt gegen diese Verpflichtungen.

Zudem ist der Familiennachzug ein wesentlicher Bestandteil der Integration: Wer sich ständig Sorgen um das Wohl und die Sicherheit seiner Liebsten macht, kann sich nur schwer auf Sprachkurse und Arbeit konzentrieren, Kontakte knüpfen und sich in die Gesellschaft einbringen.

Das geplante Gesetz ist zustimmungspflichtig, doch eine Zustimmung des Bundesrates ist derzeit unwahrscheinlich. Die Abstimmung ist daher in erster Linie ein wahltaktisches Manöver von Friedrich Merz – eines, das der Demokratie durch die Zusammenarbeit mit Rechtsextremen massiv schadet.

PRO ASYL und weitere Organisationen veranstalten heute (Freitag, 31. Januar) um 10 Uhr vor dem Bundestag in der Paul-Löbe-Allee eine Mahnwache für den Familiennachzug. Interviews sind möglich.

Zum Hintergrund: Subsidiärer Schutz

Subsidiärer Schutz wird Geflüchteten gewährt, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – etwa weil sie Opfer eines Bürgerkriegs sind oder Gefahr laufen, der Todesstrafe oder Folter zum Opfer zu fallen.

Diese Schutzform betrifft eine große Gruppe Geflüchteter in Deutschland: Mitte 2024 lebten 351.000 Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Besonders viele von ihnen stammen aus Syrien, aber auch aus Afghanistan, dem Irak, Eritrea oder anderen Ländern. Viele von ihnen sind von ihren engsten Familienangehörigen getrennt.

Mehr als die Hälfte dieser Menschen lebt bereits seit über sechs Jahren in Deutschland – und ist damit weit entfernt von einer nur „vorübergehenden“ Aufenthaltssituation, wie es in der politischen Debatte teils fälschlicherweise suggeriert wird.

Mehr Informationen zum Familiennachzug hier: Schäbig und rechtswidrig: Gesetzentwurf zur Abschaffung des Familiennachzugs

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